Montag
Feb222010

Österreichische Unschulds-Litanei.

"Für Karl-Heinz Grasser gilt die Unschuldsvermutung.
Für Alfons Mensdorff-Pouilly gilt die Unschuldsvermutung.
Für Uwe Scheuch gilt die Unschuldsvermutung.
Für Josef Dörfler gilt die Unschuldsvermutung.
Für Walter Maischberger gilt die Unschuldsvermutung.
Für Asylsuchende gilt die Unschuldsvermutung nicht. 
Sie werden sicherheitshalber zuerst einmal interniert."

von Gerald Bast, Rektor der Universität für angewandte Kunst Wien via c3o

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