Montag
Feb222010
Österreichische Unschulds-Litanei.
Februar 22, 2010 at 15:05 "Für Karl-Heinz Grasser gilt die Unschuldsvermutung.
Für Alfons Mensdorff-Pouilly gilt die Unschuldsvermutung.
Für Uwe Scheuch gilt die Unschuldsvermutung.
Für Josef Dörfler gilt die Unschuldsvermutung.
Für Walter Maischberger gilt die Unschuldsvermutung.
Für Asylsuchende gilt die Unschuldsvermutung nicht.
Sie werden sicherheitshalber zuerst einmal interniert."
von Gerald Bast, Rektor der Universität für angewandte Kunst Wien via c3o
tags:
Kommunikation
asyl
politik
Kommunikation
asyl
politik 